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Klimaschutz

Der ungebremste Ausstoß von Treibhausgasen - und hier vor allem Kohlendioxid (CO2) zwingt zum sofortigen Handeln. Zwar werden von Bund und Land Rahmenbedingungen durch Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme gesetzt, die Umsetzung muss aber vor Ort erfolgen. Dabei spielt die Kommune als Verantwortliche für die Energieversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle.

Klimaschutzkonzepte bilden die wesentliche Grundlage für zielgerichtetes Handeln beim Klimaschutz. Durch ein Klimaschutzkonzept wird ermittelt, wo die zentralen Ansatzpunkte zur CO2-Minderung liegen und welche Schritte als nächste gemacht werden sollen. Dabei können sich Klimaschutzkonzepte auf:

  • das gesamte Stadtgebiet beziehen (integrierte Klimaschutzkonzepte)
  • Teilaspekte (Klimaschutzteilkonzepte) wie z. B. städtische Gebäude, Wärmeversorgung oder erneuerbare Energien
  • nutzerorientierte Konzepte in Schulen und Kindergärten oder
  • die Umsetzung der Konzepte.

Antragsberechtigt sind Kommunen oder soziale und kirchliche Einrichtungen.

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Aktuell

Das neue Kreislauf wirtschaftsgesetz (KrWG) kommt!

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz muss bis Dezember dieses Jahres neu geschrieben werden, weil die im Jahr 2008 verabschiedete Abfallrahmenrichtlinie der EU wesentliche Änderungen im Abfallrecht verlangt.

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