| Neue EMAS III |
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Neue EMAS IIISeit dem 11.1.2010 ist die EG-Verordnung Nr. 1221/2009 (“EMAS III”) in Kraft. Das europäische Umweltmanagementsystem EMAS wird damit erneuert. Kern der neuen Verordnung sind nach wie vor die Anforderungen der ISO 14001, und darüber hinaus sind wie bisher zusätzliche Anforderungen zu erfüllen, etwa die obligatorische Durchführung einer Umweltprüfung zur Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte, die Einhaltung von rechtlichen Umweltverpflichtungen (die nach ISO 14001 “nur” beim Aufbau des Umweltmanagementsystems berücksichtigt werden müssen - die Pflicht zur Einhaltung gilt aber natürlich ohnehin und unabhängig von einem Umweltmanagementsystem!) und die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Nach wie vor gibt es eine Umwelterklärung, in der jetzt einige Kernindikatoren enthalten sein müssen; diese umfassen Gesamtenergieverbrauch und Anteil erneuerbarer Energien, Materialverbräuche, Wasserverbrauch, Gesamtmenge an Abfällen und an gefährlichen Abfällen, Flächenverbrauch und Emissionen an bestimmten Schadstoffen und Treibhausgasen. Da die Verordnung seit 11.1.2010 gilt, werden neue EMAS-Begutachtungen nur noch nach EMAS III durchgeführt. Bestehende Registrierungen blieben gültig; und ist die nächste Begutachtung vor dem 11.7.2010 fällig, kann die Frist um sechs Monate verschoben werden. Für kleine und mittlere Unternehmen bestehen großzügigere Ausnahmeregelungen, künftig werden sie nur alle vier Jahre begutachtet, die aktualisierte Umwelterklärung nur alle zwei Jahre validiert. Zukünftig ist EMAS nicht nur in der EG, sondern weltweit möglich. Da die dazu notwendigen Registrierungsverfahren aber erst noch umzusetzen sind und die Mitgliedsstaaten hierfür ein Jahr Zeit haben, wird dieses erst 2011 relevant. |